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Timo Jarama

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Präventionskurse

Allgemeiner Einlkeitungstext zu Präventionskursen. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Nulla facilisi. Phasellus vitae orci eget nisl tincidunt efficitur. Vestibulum ante ipsum primis in faucibus orci luctus et ultrices.

Laut §20 des fünften Sozialgesetzbuches (§20 SGB V) sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, Sie als Versicherten darin zu unterstützen, Ihre Gesundheit zu erhalten und zu fördern, sowie Krankheiten vorzubeugen. Dies beinhaltet u.a., dass jeder versicherten Person ein Kostenzuschuss zu gesundheitsfördernden Maßnahmen (“primärpräventive Leistungen”) zu steht.

§20 Präventionskurse bzw. Gesundheitskurse gehören zu diesen primärpräventiven Leistungen. Sie sind von den gesetzlichen Krankenkassenverbänden über die zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifiziert und mit dem Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“ ausgezeichnet. Die Kurse konzentrieren sich auf bestimmte Handlungsfelder, die nur von qualifizierten Kursleitern durchgeführt werden dürfen. Die Kursleitung muss fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen nachweisen können.

Die Ziele von §20 Präventionskursen in den Handlungsfeldern Bewegung, sowie Stressbewältigung & Entspannung sind: durch gesundheitssportliche Aktivität Bewegungsmangel reduzieren, durch das Erlernen geeigneter verhaltens- und gesundheitsoptimierter Bewegungsprogramme spezielle Risiken vorbeugen und reduzieren, die Stressbewältigungskompetenz verbessern und die Entspannung fördern.

Zielgruppen sind alle gesetzlich versicherten Personen unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialem Status. Die Präventionskurse sind sowohl für Anfänger, als auch für Wiedereinsteiger und Fortgeschrittene geeignet.

Die Teilnehmerzahl bei jedem Gesundheitskurs ist auf max. 15 Personen begrenzt.

Die Umfänge der Kurse bestehen je nach Kurs aus 6-10 Terminen mit einer Kursdauer von 45-90 Minuten.

Bevor Sie den Präventionskurs beginnen, müssen Sie zunächst einmal den gesamten Beitrag entrichten. Damit Sie die Teilnahmegebühren bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, erhalten Sie von uns nach Beendigung des Kurses eine Teilnahmebescheinigung. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass Sie an mindestens 80% der Kurstermine teilgenommen haben.

Wieviel die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Per Gesetz ist allerdings eine Erstattung von mindestens 75,- € pro Kurs festgelegt, sofern die Kurskosten nicht darunter liegen. Teilweise erstatten die Krankenkassen 80-100% der Teilnehmergebühren. In welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, klären Sie bitte im Vorweg persönlich mit Ihrer Krankenkasse!

Die Versicherten haben i.d.R. Anspruch auf zwei förderungswürdige Gesundheitskurse pro Kalenderjahr.